

Jugendwohnung
Albatros



Bei dem Jugendwohnprojekt handelt es sich um eine teilstationäre Betreuungsmaßnahme nach §34 SBG VIII für Jugendliche ab mindestens 16 Jahren, die einen festgestellten Hilfebedarf aufweisen und die für die teilstationäre Betreuungsform ein gewisses Maß an Selbständigkeit aufweisen
In der Regel unterstützen die pädagogischen Fachkräfte die Jugendlichen in der Zeit von Montag bis Freitag. Die Betreuungszeiten werden individuell mit den Jugendlichen vereinbart, damit die Jugendlichen kontinuierlich ihrem aktuellen Tagesablauf entsprechend betreut werden können.
Zusätzlich haben wir eine telefonische Bereitschaft für das Wochenende installiert. Dort ist je nach Bedarf jederzeit eine Anlaufstelle oder ein/-e Ansprechpartner/-in vor Ort, um sich unmittelbar und ergebnisorientiert den Problemlagen der Jugendlichen aus der Jugendwohnung widmen zu können.
Die Gesamtbetreuung ist dabei aber durch den zu Grunde liegenden Personalschlüssel begrenzt. Die sonstige Betreuungszeit wird durch einen Bereitschaftsdienst des Trägers gewährleistet.
Die teilstationäre Betreuungsmaßnahme bietet zwei Plätze für Jugendliche ab 16 Jahren.
Die Wohnung ist in Farmsen angesiedelt.
Sie ist ca. 83 qm groß, hat drei Zimmer, eine Küche sowie ein Bad mit Badewanne
Jeder Jugendliche bewohnt ein eigenes Zimmer.




