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Jugendwohnung
Hansecamp

📍Standort:

📞 Telefon:

👤 Leitung:

✉ E-Mail:

💳 Entgelt:

Hamburg

Telefon

Person

x € / pro Belegungstag

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Bei      dem      Jugendwohnprojekt      handelt      es      sich     um     eine      teilstationäre

Betreuungsmaßnahme nach §34 SBG VIII in Verbindung mit §27 SBG VIII. Jugendliche ab mindestens 16 Jahren, erhalten eine individualisierte sozialpädagogische Einzelbetreuung, die einer nachhaltigen Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel zeitlich befristet angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.

 

Desweitere richten wir das Hilfeangebot an junge Volljährige nach §34 SBG VIII in Verbindung mit §41 SBG VIII.

 

In der Regel unterstützen die pädagogischen Fachkräfte die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Zeit von Montag bis Freitag. Die Betreuungszeiten werden auch individuell miteinander vereinbart, damit die Jugendlichen und jungen Erwachsenen kontinuierlich ihrem aktuellen Tagesablauf entsprechend betreut werden können.

Zusätzlich haben wir eine telefonische Bereitschaft für das Wochenende installiert. Dort ist je nach Bedarf jederzeit eine Anlaufstelle oder ein/-e Ansprechpartner/-in vor Ort, um sich unmittelbar und ergebnisorientiert den Problemlagen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus der Jugendwohnung widmen zu können.

 

Die teilstationäre Betreuungsmaßnahme bietet fünf Plätze für Jugendliche ab 16 Jahren.

Die Wohnung ist in Berne in einer Doppelhaushälfte im 1- und 2.OG angesiedelt.

Sie hat 5 Zimmer. Jeder Bewohner bewohnt ein eigenes Zimmer. Außerdem gibt es zwei

Gemeinschaftsräume, ein Betreuerbüro, einen Computerraum für die Jugendlichen, einen Besprechungsraum, eine offene Wohnküche sowie zwei Bäder.

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